Einmalige Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke: der neue EU-Standard

Veröffentlicht: 2023-04-04

Mehrwertsteuer im Digitalzeitalter-Paket ist der Aktionsplan der Europäischen Kommission, der darauf abzielt,den Steuerbehörden in den EU-Mitgliedstaaten die Bekämpfung von Steuerbetrug durch den Einsatz digitaler Technologie zu erleichtern.

Der Vorschlag ist unter dem Akronym ViDA bekannt und wurde am 8. Dezember 2022nach einer langen und langwierigen Arbeitsphase veröffentlicht .

Neue Handlungsaufforderung

Auf welche Bereiche konzentriert sich dieser neue Aktionsplan und welche Auswirkungen hat er?

  1. Anforderungen an die digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung für Transaktionen innerhalb der EU: Lesen Sie in diesem Zusammenhang unseren Beitrag, der sich auf die europäische elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Neuigkeiten im ViDA-Plan konzentriert.
  2. Mehrwertsteuerbehandlung für die Plattformökonomie : ein immer dringenderes und dringenderes Problem, insbesondere aufgrund der enormen Verbreitung und Diversifizierung des E-Commerce (denken Sie nur an den Schub in diese Richtung durch die Pandemie)
  3. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der EU.

Ganz allgemein verlangt ViDA von den Mitgliedsstaaten, die Wirksamkeit ihrer aktuellen Mehrwertsteuervorschriften im Hinblick auf die Innovationen zu überprüfen, die sich mit der digitalen Transformation durchgesetzt haben ;und – ganz interessant – in Erwartung weiterer Innovationen, die bereits geplant sind und nur noch auf ihre vollständige Umsetzung warten.

Um die Bedeutung dieser Reihe von Reformen am besten zu verdeutlichen, sollten Sie sich diese sehr aussagekräftige Zahl vor Augen halten, die im Bericht über die Umsatzsteuerlücke 2022 aufgetaucht ist:

  • Allein im Jahr 2020 gingen den EU-Mitgliedstaaten Einnahmen in Höhe von bis zu 93 Milliarden Euro im Zusammenhang mit nicht erhobener Mehrwertsteuer verloren.

Insbesondere geht nach vorsichtigsten Schätzungen ein Viertel der gesamten Einnahmeausfälle direkt auf Mehrwertsteuerbetrug im Handel zwischen EU-Staaten zurück, der auch als „Karussell“-Betrug bezeichnet wird. (Vat Gap Report 2022)

Kurz gesagt, dies sind die Dimensionen des Problems, und es ist ganz klar, dass sie entschlossenes Handeln erfordern. In diesem Beitrag werden wir uns zunächst mit den Zielen der in ViDA gesammelten vorgeschlagenen Reformen befassen und wie sie sich auf Unternehmen (sowohl große als auch kleine) auswirken werden.

Es sind viele Seiten beteiligt, und in einigen Fällen sind sie sehr technisch. Tatsächlich werden wir uns auf die Besonderheiten der Einzelregistrierung für Mehrwertsteuerzwecke konzentrieren: eines der am meisten erwarteten und heikelsten Themen, mit einem noch stärkeren Fokus auf die OSS- und IOSS-Systeme.

Die Ziele der Reform und die Auswirkungen auf Unternehmen

Der ViDA-Aktionsplan ist sicherlich notwendig. Gleichzeitig ist es auch als sehr ehrgeiziger Plan gestaltet. Das skizzierte Ziel besteht darin, mehr als 11 Mrd. EUR an Mehrwertsteuer (MwSt.) pro Jahr auf dem Gebiet der Europäischen Union einzuziehen.Infolgedessen wird es darum gehen, dass in den Kassen der Union über 10 Jahre etwa 111 Milliarden Euro zusammenlaufen. Dieses Ziel erscheint Schätzungen zufolge sowohl erreichbar als auch erstrebenswert. Welche Auswirkungen hat der ViDA-Plan auf das Geschäftsökosystem? Um es ganz klar zu sagen:Die Auswirkungen auf europäische (aber auch außereuropäische) Unternehmen werden umfassend und entscheidend sein,sowohl für kleine als auch für große Unternehmen.

Die damit verbundenen Aspekte beziehen sich zunächst aufdie Steuerkonformität.

Es wird ein digitales Meldesystem oder elektronisches Melden eingeführt, um eine unionsweite Überwachung von Intra-EU-Transaktionsdaten zu ermöglichen.

Dazu gehört auch das Thema elektronischer Rechnungsversand , bei dem in allen Bundesländern bereits gesetzgeberische Fortschritte auf den Weg gebracht wurden, wenngleich die Ausgestaltung und Roadmaps derzeit noch uneinheitlich sind.

Betrachtet man das große Ganze, wird die Digitalisierung der Prozesse und des gesamten Produktionsökosystems die eigentlichen Auswirkungen haben , um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen, die nicht länger verschoben werden können.

Achten Sie jedoch darauf, keinen sehr schwerwiegenden Fehler zu machen: Beschränken Sie sich nicht auf die Anforderungen oder sehen Sie sie als Zumutung oder Behinderung des normalen Arbeitsflusses.

Ganz im Gegenteil!

Tatsächlich bieten die Anforderungen viele interessante und entscheidende Möglichkeiten, sowohl direkt als auch indirekt, die Unternehmen jeder Größe betreffen.

Das sind Chancen, die es zu nutzen gilt und die mit dem Erreichen echter digitaler Reife zu tun haben.

Auf diese Vorteile und Möglichkeiten gehen wir in diesem Beitrag auch und besonders ein und fokussieren uns verstärkt auf das Thema umsatzsteuerliche Einzelregistrierung.

SVR, OSS und IOSS – die Vorteile der Einzelregistrierung für Umsatzsteuerzwecke

Beginnen wir mit einigen Definitionen und skizzieren das Spielfeld:

  • SVR: Einheitliche Umsatzsteuerregistrierung;die einmalige Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke.
  • OSS: One-Stop-Shop .Es deckt alle verschiedenen Akteure ab, die an derE-Commerce-Lieferkette beteiligt sind.Es handelt sich um ein einheitliches europäisches Umsatzsteuer-Abrechnungssystem, das die folgenden Transaktionen umfasst:
    • Fernabsatz importierter Waren aus Drittländern oder -gebieten (mit Ausnahme von Waren, die dem Zugang unterliegen) durch Lieferanten oder über die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle;
    • innergemeinschaftlicher Fernabsatz von Waren durch Lieferanten oder über eine elektronische Schnittstelle;
    • Dienstleistungen von nicht in der EU ansässigen Steuerpflichtigen oder von Nichtsteuerpflichtigen (Endverbraucher);
    • Inlandsverkäufe von Waren, die über elektronische Schnittstellen getätigt werden.
  • IOSS: One-Stop-Shop importieren.Dies ist ein OSS-ähnliches System, das sich jedoch auf den Fernabsatz importierter Waren aus Nicht-EU-Gebieten und -Ländern konzentriert.

Wer kann mitmachen? Nicht-EU-Steuerpflichtige – wenn sie in einem Land ansässig sind, mit dem die EU ein Amtshilfeabkommen zur Mehrwertsteuererstattung geschlossen hat, und Fernverkäufe von aus diesem Land eingeführten Waren tätigen – können das IOSS-System nutzen, indem sie sich in einem beliebigen EU-Staat identifizieren. Andernfalls benötigt der Händler einen in der EU niedergelassenen Vermittler, um die Einfuhrregelung zu nutzen.

Aus der engeren Fachlichkeit heraus kreisen die Vorteile rund um SVR, OSS, IOSS um ein entscheidendes Stichwort:Vereinfachung .Kurz gesagt, es vermeidet Komplikationen zwischen den Mehrwertsteueranforderungen verschiedener Länder der Europäischen Union (wo es große bürokratische und rechtliche Fallstricke gibt). Kurz gesagt, es ist ein wichtiger Schritt in Richtungdigitale Vereinigung für europäische Unternehmen und Bürger.

Die OSS- und IOSS-Regelungen sind per se nicht neu. Tatsächlich wurden sie erstmals im „Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket“ definiert und wurden in Italien ab dem 1. Juli 2021 voll funktionsfähig.

Derzeit ist der Beitritt zum OSS-System optional und ermöglicht einem Unternehmen, das in andere europäische Staaten verkauft, die Registrierung für die Mehrwertsteuer in jedem dieser Länder zu vermeiden. Stattdessen ist es über das OSS-System möglich, die Mehrwertsteuer in einem einzigen Land über ein Portal zu registrieren und zu zahlen, und die zuständige Behörde übernimmt dann die Verteilung der Mehrwertsteuer auf die verschiedenen Länder.

Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission wird das OSS-Regime gestärkt und um Szenarien erweitert, die derzeit durch Call-of-Stock-Vereinbarungen geregelt werden. Ab 2025 können keine neuen Call-of-Stock-Verträge mehr abgeschlossen werden, bis dahin geschlossene Verträge können nur noch bis 2026 in Kraft bleiben. Generell zielt der Vorschlag auf eine Minimierung der Fälle ab in denen sich ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat umsatzsteuerlich registrieren muss.

Auch das IOSS-Regime wird modifiziert. Derzeit optional, wird es für jene Marktplätze oder Plattformen obligatorisch, die den Fernabsatz und den grenzüberschreitenden Verkauf importierter Waren erleichtern. Die Vereinfachung ist nicht der einzige Vorteil.

Zu den weiteren Vorteilen gehört die betriebliche Effizienz , insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, denen häufig die Ressourcen fehlen, um den enormen Compliance-Aufwand zu bewältigen, der für den Handel innerhalb der EU erforderlich ist.Infolgedessen führt all dies zu einer weiterenÖffnung des Intra-EU-Marktes, mit klaren Vorteilen auch für die Verbraucher in Bezug auf Auswahl und preisliche Wettbewerbsfähigkeit.

Schließlich gibt es noch ein wichtiges Thema der Transparenz und Gerechtigkeit, das die europäische Gesellschaft als Ganzes betrifft. Es ist ein positiver Kreislauf, in dem letztendlich alle gewinnen.

Der Zeitplan für neue Anforderungen im Zusammenhang mit der einmaligen Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke

Hier kommen wir zum abschließenden Abschnitt, den wir mit einer wichtigen Präzisierung eröffnen: Der neue ViDA-Aktionsplan ist als Vorschlag der Europäischen Kommission entstanden. Dies bedeutet, dass es eine achtwöchige öffentliche Konsultationsphase gibt. Die ursprünglich für Februar 2023 vorgesehene Frist für Stellungnahmen wurde bis Anfang April 2023 verlängert. Vor Ablauf dieser Frist besteht für die verschiedenen Interessengruppen die Möglichkeit, Fragen, Erläuterungen und Vorschläge zu stellen. Erst am Ende dieser Konsultationen wird der endgültige Text der Reformen vorliegen.Aber wir können jetzt schon auf die Beine gehen und sagen, dass derProzess des Plans bereits sehr lang war und die verschiedenen Vorschläge, die er enthält, bereits breit diskutiert und auf mehreren Ebenen geteilt wurden.

Kurz gesagt, der Weg scheint bereits sehr klar zu sein, und Änderungen werden wahrscheinlich auf ein Minimum beschränkt.In jedem Fall werden nach dieser endgültigen Genehmigung erhebliche technologische und verfahrenstechnische Anpassungen für verschiedene EU-Mitgliedstaaten und Interessengruppen erforderlich sein.

Übersetzt:Die Einführung der Änderungen erfolgt schrittweiseund schrittweise. Zunächstmüssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen und Vorschriften zur Umsetzung der Änderungen erlassen: Diese Phase muss zwischen Ende 2023 und Anfang 2024abgeschlossen sein . Offensichtlich ist der Zeitrahmen noch recht eng. Dann werdenab 2025 und bis 2030 schrittweise die verschiedenen Anforderungen in Bezug auf die digitale Berichterstattung innerhalb der EU, die einheitliche Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke (SVR) und neue Regeln für Plattformen (OSS und IOSS) in Kraft treten.

Es versteht sich fast von selbst, ist aber dennoch wichtig: Das Vorantreiben dieser Compliance-Themen ist und wird absolut entscheidend sein.Unternehmer wissen, welche Wettbewerbsvorteile diejenigen haben können, die sich am schnellsten anpassen. Solche Vorteile führen automatisch zu neuen Chancen, die früher, besser und umfassender ergriffen werden können als alle anderen.